Neue gesetzliche Bestimmungen bieten denjenigen, die in Portugal eine Investitionstätigkeit ausüben, die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, beispielsweise diejenigen, die Kapital übertragen, Arbeitsplätze schaffen oder Immobilien erwerben.
Die Inhaber einer Goldenen Aufenthaltserlaubnis für die Zwecke der Investitionstätigkeit haben das Recht auf Familienzusammenführung und können Zugang zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis sowie zur portugiesischen Staatsbürgerschaft in Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen erhalten.
Bürger, die an einer Investitionstätigkeit beteiligt sind, entweder einzeln oder durch eine Gesellschaft, die mindestens eine der folgenden Tätigkeiten im portugiesischen Hoheitsgebiet für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren durchführt:
• Erwerb einer Immobilie mit einem Wert von mindestens 500 Tausend Euro;
• Kapitalübertragung mit einem Wert von mindestens 1 Million Euro;
• Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen.
Es umfaßt die Aktionäre von bereits in Portugal oder in einem anderen EU-Staat niedergelassenen Unternehmen mit Wohnsitz in Portugal, die ihre Steuerpflichten erfüllen.
Durchführung einer Investitionstätigkeit über einen Mindestzeitraum von 5 (fünf) Jahren, bestätigt durch eine vom Antragsteller unterzeichnete Bestätigung.
• Erbringen des Nachweises über Besitz von Immobilieneigentum.
• Öffentliche Urkunde (Kaufvertrag) oder Schuldscheinvertrag (Vorverkaufsvertrag) der Immobilie, mit einer Erklärung eines autorisierten Finanzinstituts zur Ausübung seiner Tätigkeit in Portugal unter Angabe der tatsächlichen Übertragung des Kapitals auf die Feststellung der tatsächlichen Übertragung von Kapital auf seinen Erwerb oder zur Ausführung als Anzahlung des Kaufversprechens in gleichem oder höherem Wert von 500.000 €;
• Ein aktuelles Zertifikat, ausgestellt vom Immobilienregister, das im Falle eines Vertragsversprechens und wenn rechtlich möglich, das entsprechende Register sein muss.
Nachweis, daß der erforderliche Mindestbetrag einschließlich der Aktien oder Anteile von Unternehmen angelegt wurde.
• Erklärung eines Finanzinstituts, das zur Ausübung seiner Tätigkeit in Portugal berechtigt ist und Folgendes bescheinigt: die tatsächliche Übertragung von Kapital in Höhe von mindestens 1 Mio. € auf ein Konto, auf dem der Anleger als alleiniger oder erster Kapitaleigner ausgewiesen ist; oder der Erwerb von Aktien oder Anteilen von Unternehmen, und;
• in aktuelles Zertifikat, das vom Handelsregister ausgestellt wurde und bescheinigt, daß der Antragsteller am Kapital eines Unternehmens beteiligt ist.
• Nachweis darüber, 10 Arbeitsplätze geschaffen zu haben und die Arbeitgeber in der Sozialversicherung registriert haben;
• Ein aktuelles von der Sozialversicherung ausgestelltes Zertifikat.
Zum Zweck der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie möglicherweise nachweisen, daß Sie sich während des ersten Jahres in Portugal mindestens sieben Tage lang ununterbrochen oder nacheinander aufgehalten haben, und in den darauf folgenden zwei Jahren 14 Tage lang .
Die Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen für die Goldene Residenz haben das Recht auf Familienzusammenführung und können Zugang zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sowie zur portugiesischen Staatsbürgerschaft gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erhalten.
• Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument;
• Nachweis der legalen Einreise und Dauer im nationalen Hoheitsgebiet;
• Nachweis der Krankenversicherung;
• Unterschriebener Antrag, der die Abfrage des portugiesischen Strafregisters durch SEF ermöglicht;
• Strafregisterbescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatlandes des Antragstellers oder eines anderen Landes, in dem er sie sich mehr als ein Jahr aufgehalten hat;
• Als Beweismittel für die Einhaltung der Steuerpflichten muß der Antragsteller eine von der Steuerbehörde und von der Sozialversicherung ausgestellte Erklärung über Schuldenfreiheit vorlegen.
• Die Bewerber dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein, die mit einem Freiheitsentzug von mehr als einem Jahr geahndet wird;
• Gegen die Antragsteller darf kein Einreiseverbot in das nationale Hoheitsgebiet aufgrund einer Abschiebungsanordnung verhängt worden sein;
• Die Antragsteller dürfen nicht im Schengener Informationssystem ausgeschrieben sein;
• Bewerber dürfen nicht Gegenstand von Ausschreibungen im SEF Information Integrated System sein, die zum Zweck der Nichtzulassung ausgegeben wurden.
• Serviço de Estrangeiros e Fronteiras
• Instituto dos Registos e Notariado
• APEMIP