Die am 23. September durch das Gesetzesdekret Nr. 249/2009 geschaffene Steuerregelung für Nichtreguläransässige hat die Artikel 16, 22, 72 und 81 des portugiesischen Einkommensteuergesetzes (CIRS) geändert. Die Verordnung Nr. 12/2010 vom 7. Januar ergänzt die Anwendung dieser Regelung, und das Gesetz Nr. 20/2012 vom 14. Mai aktualisierte ihren Wortlaut. Diese Regelung gilt für Steuerzahler der Einkommensteuer (IRS), die in den letzten fünf Jahren keinen steuerlichen Wohnsitz in Portugal hatten und ab 2009 ihren Steuerwohnsitz auf portugiesisches Hoheitsgebiet verlegen. Es handelt sich im Wesentlichen um die Einführung spezifischer Besteuerungsregeln für die Einkommensteuer (IRS).
Auf der Grundlage einer günstigen Einkommenssteuerregelung sollen nicht-ansässige Bürgerinnen und Bürger, qualifizierte Fachkräfte sowie Personen mit höherem Wohlstand oder Kaufkraft nach Portugal gelockt werden. Diese Attraktivität beruht auf der Anwendung der Befreiungsmethode als bevorzugte Methode zur Beseitigung der internationalen juristischen Doppelbesteuerung ausländischer Quellen und der Anwendung eines Sondersatzes von 20 % (gemilderte und proportionale Besteuerung) auf bestimmte Einkommensformen.
Um sich als nicht-regulärer Bewohner zu qualifizieren, ist es notwendig:
a) Sie müssen in Portugal steuerlich ansässig sein: Ein Steuerinländer in Portugal ist jemand, der sich jedes Jahr mehr als 183 Tage (aufeinanderfolgend oder nicht) in Portugal aufhält oder, wenn er weniger Zeit dort verbracht hat, am 31. Dezember des betreffenden Jahres eine Immobilie besitzt und nachweisen kann, daß er neabsichtigt, diese als Wohnsitz beizubehalten und zu nutzen.
b) In den letzten fünf Jahren vor der Anwendung der Regelung nicht als in Portugal als steueransässig gegolten zu haben. Die Person muss lediglich nachweisen, daß sie in den letzten fünf Jahren nicht in der Lage war, die Voraussetzungen für eine Steueransässigkeit zu erfüllen.
Diese Regelung gilt auch für Auswanderer, die nach Portugal zurückkehren wollen.
Der Steuerpflichtige, der als nicht ordnungsgemäßer Einwohner gilt, erwirbt das Recht, während eines Zeitraums von zehn aufeinander folgenden Jahren ab dem Jahr der Registrierung als ortsansässiger Einwohner in Portugal besteuert zu werden, wobei er jedes Jahr die Wohnsitzvoraussetzungen neu erfüllen muss.
Der Antragsteller muß bei der Beantragung der portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung oder bis zum 31. März des Jahres, nachdem er seinen Wohnsitz nach Portugal verlegt hat, die Eintragung seines Namens in das Steuerzahlerkataster beantragen.
Nichtansässige, die bereit sind, ihren ständigen Wohnsitz nach Portugal zu verlegen oder nach einer mindestens fünfjährigen Abwesenheit zurückkehren möchten (z. B. Freiberufler, Rentner, abhängige Arbeitnehmer). Oder auch Nichtansässige, die sich aufgrund von Entsendungsverhältnissen vorübergehend in Portugal niederlassen möchten (z. B. Freiberufler, Angestellte, Mitglieder von Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Wahlweise dürfen Einkünfte aus den Kategorien A und B nicht berücksichtigt werden, sofern diese durch Tätigkeiten mit hohem Mehrwert erzielt wurden, wie etwa bei Architekten und Ingenieuren, Künstlern, Schauspielern und Musikern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, Ärzten und Zahnärzten, Professoren, Investoren, Verwaltern und Managern sowie leitenden Angestellten, wie in der Verordnung 12/2010 vom 7. Januar festgelegt.
Die Einkünfte aus ausländischen Quellen - abhängige Arbeit - sind in Portugal von der Besteuerung befreit, da sie tatsächlich im Quellenstaat besteuert werden und vorausgesetzt, sie wurden nicht auf portugiesischem Gebiet erzielt. Die Einkünfte aus ausländischen Quellen - Renten - sind in Portugal von der Besteuerung befreit, da sie tatsächlich im Ursprungsstaat besteuert werden bzw. nicht auf portugiesischem Hoheitsgebiet erzielt wurden.
• Erwerben der portugiesische Steueridentifikationsnummer beim Finanzamt;
• Eröffnen eines Bankkontos in Portugal;
• Im Hinblick auf die obligatorische Einschreibung in die Sozialversicherung ist zu beachten, daß dies nur erforderlich ist, wenn das Einkommen des nicht-gewöhnlichen Einwohners aus der Kategorie A oder B in Portugal stammt. In diesem Sinne sollten die nicht-gewöhnlichen Einwohner, wenn sie nicht von der Sozialversicherung abgedeckt sind, eine gültige Krankenversicherung haben, um den Gesundheits- und Unfallschutz zu gewährleisten, oder alternativ im Besitz der Europäische Gesundheitskarte (im Fall von europäischen Bürgern) sein, um im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls in Portugal angemessen geschützt sein.